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Einfuhr von Reisemitbringseln bleibt beschränkt

(hr) (adac) Reisende, die vom Urlaub in einem Nicht-EU-Land heimkehren, müssen nach wie vor verschiedene Reisemitbringsel beim Zoll anmelden. Zollfrei bleiben laut ADAC nur im Urlaubsland eingekaufte Waren, die den Wert von 175 Euro nicht überschreiten. Für Reisemitbringsel aus Polen oder Tschechien liegt der Freibetrag derzeit bei nur 125 Euro. Die erlaubte Freimenge aus Nicht-EU-Ländern beträgt beispielsweise bei Zigaretten 200 Stück, bei Schnaps ein Liter und bei Kaffee
500 Gramm.

Wer abgabepflichtige Waren nicht beim Zoll anmeldet, verstößt nicht nur gegen die Zollgesetze, er muss auch tief in die Tasche greifen. Die Einfuhrabgabe beträgt pro zuviel mitgeführter Zigarette 11 Cent, 6,80 Euro pro Liter Schnaps und 3,99 Euro pro Pfund Kaffee. Darüber hinaus haben Zollsünder mit einer zusätzlichen Strafe in Höhe der gesamten Zollkosten zu rechnen.

Mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen müssen nicht zuletzt Reisende rechnen, die Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen oder gar lebende Urlaubssouvenirs aus exotischen Ländern mit nach Hause nehmen. Gegen die Artenschutzbestimmungen verstoßen Urlauber nicht nur, wenn sie Papageien, Reptilien, Fische, Käfer oder Schmetterlinge mit sich führen, sondern schon dann, wenn beispielsweise Elfenbeinschnitzereien, Kroko-Handtaschen oder Korallen-Bruchstücke in ihrem Reisegepäck gefunden werden.

21.08.02

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