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Ganzjährig Licht am Tag in elf europäischen Ländern

(hr) (adac) Seit gut einem Monat darf auch in Italien tagsüber nur mit Licht gefahren werden. Diese Lichtpflicht ist für PKW auf Autobahnen und Schnellstraßen beschränkt. Damit ist Italien das elfte europäische Land, in dem Kraftfahrer auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet haben müssen. Wer ohne die vorgeschriebene Beleuchtung auf Italiens Autobahnen fährt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 32 Euro. Italien hält sich mit dem Kassieren dieser Geldbuße derzeit allerdings noch zurück. Dies dürfte nicht zuletzt auf einen Appell des ADAC zurückzuführen sein. Der Automobilclub hatte sich an die italienischen Behörden gewandt, deutschen Italien-Urlaubern eine Übergangsfrist zu gewähren, während der die Lichtsünder nur ermahnt, nicht aber abkassiert werden sollten.

Außer in Italien müssen Autofahrer ganzjährig das Abblendlicht ein-schalten in: Dänemark, Estland, Island, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden und Slowenien. Von dieser Licht-Regelung sind auch Kraftfahrer in Finnland und Ungarn nicht ausgenommen, allerdings ist dort Abblendlicht am Tag nur auf den Außerortsstraßen obligatorisch. In Ungarn genügt sogar das Standlicht.

Eine Lichtpflicht am Tag gibt es in Tschechien, Polen und Litauen nur in der kalten Jahreszeit: in Tschechien von Oktober bis März, in Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar und in Litauen vom 1. Septem-ber bis 7. September und vom 1. November bis 1. März.

Die Schweiz ist, was die Lichtpflicht angeht, ein Sonderfall. Bei den Eidgenossen sollen seit dem 1. Januar 2002 Kraftfahrzeuge bei Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese in der "Schweizer Verkehrsregelnverordnung" verankerten Sollvorschrift wird aber nicht mit einer Buße geahndet.

02.08.02

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